aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (7669)
geschrieben am 30. Mai 2006 01:54:55:
4.6 Transparenz - Prüfung
Spitzelkader wie im Punkt 4.2 angedeutet, haben nicht nur in Beamtenstellungen nichts verloren. Die Netze der seit 1989 immer noch nicht aufgedeckten und weiter aktiven Strukturen (bis auf den inzwischen bekannteren hauptamtlichen und IM-Bereich) dürfen nicht weiter die Politik, weder auf Stadt- noch in Landeebene, leiten und bestimmen.
Wenn z.B. im Sächsischen Landtag ein Vertreter einer Partei einer anderen damit droht und später mit einem Schriftdokument zu Protokoll gibt, daß auch diese am Unterdrückungssystem der DDR beteiligt war, so ist doch selbst da eine umfassende Prüfung unerläßlich. Irgendwo müssen doch Kopien der B-Kaderlisten aufzufinden sein, entweder in den Parteiarchiven, bei der BStU oder sonstwo in „Privathand“. Es kann doch nicht sein, daß ein demokratischer Rechtsstaat davon abhängig ist, inwieweit geheimdienstlich geschulte Kader im Landtag agieren und je nach Stimmungslage von irgend jemand von der „unsichtbaren Front“ zurückgepfiffen werden.
Was sollen die Bürger denken, wenn Politiker aus unerfindlichen Gründen plötzlich nicht mehr an ihren Anliegen festhalten? Was sollen sie darüberhinaus erwarten, wenn Mitglieder im Landtag vertretener Parteien in irgendeiner Weise fremdbestimmt sind, die sich aus nichtöffentlichen, „altlastigen“ Abhängigkeiten speisen?
Der Hintergrund bzw. der Abgrund, der sich damit geöffnet hat, ist, daß die Bürger merken, daß ihre demokratischen Anliegen und Interessen hinter intransparenten bzw. geheimdienstlich intendierten Machtgefügen zurückstehen, womit auch Ursachen für Formen des Extremismus gelegt sind...
Gemäß dem heutigen Erkenntnisstand sind gebührende Prüfungen im Sinne von der Prüfung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für das Beamtenverhältnis (gültig bis 29.12.2006) überfällig.