aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (7660)

geschrieben am 30. Mai 2006 01:36:51:

4.2.0.2 Transparenz - Erklärungsbogen 2006

Erklärung

Name, Vorname

wohnhaft:

Diese Erklärung ist vom Bewerber/der Bewerberin nur dann auszufüllen, wenn er/sie am 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatte.

Die Fragen 1 bis 4 nehmen Bezug auf eine Tätigkeit für das MfS und weitere Institutionen. Diese Fragen sind mit „nein“ zu beantworten, wenn eine solche Tätigkeit bzw. solche Kontakte vor dem 31. Dezember 1975 beendet waren.

1. Haben Sie jemals offiziell oder inoffiziell, hauptamtlich oder sonst wie für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit oder für die Abteilung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR oder für das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei der DDR gearbeitet oder deren Tätigkeit in irgendeiner Form unterstützt?

ja nein

Wenn ja:

In welcher Weise?

Wo?

Von wann bis wann?

Aus welchen Gründen wurde die Tätigkeit beendet?

2. Haben Sie Zuwendungen oder Auszeichnungen von einer der in Nummer 1 genannten Stelle erhalten?

ja nein

Wenn ja:

In welcher Art und in welcher Höhe?

3. Haben Sie sich gegenüber einer der in Nummer 1 genannten Stellen zur Mitarbeit bereit erklärt?
ja nein

Wenn ja:

In welcher Form?

4. Haben Sie dienstlich, aufgrund gesellschaftlicher Funktionen oder sonst wie Kontakt zu den in Nummer 1 genannten Stellen gehabt?

ja nein

Wenn ja:
In welcher Weise?

Wo?

Von wann bis wann?

Aus welchen Gründen wurden diese Kontakte beendet?

Wurden Sie in der ehemaligen DDR in eine Funktion, die der Kadernomenklatur oder Kontrollnomenklatur unterlag, berufen? Waren Sie als Nomenklaturkader oder als Reservekader für Nomenklaturfunktionen verpflichtet?

ja nein

Wenn ja:

Welche Funktion?

Wo?

Von wann bis wann?

6. Hatten Sie vor dem 9. November 1989 Mandate oder herausgehobene Funktionen in oder für politische Parteien oder Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB, KB, GST) der DDR inne? Hatten Sie in dieser Zeit eine sonstige herausgehobene Funktion in der DDR?

Ab folgender Ebene kann in der Regel von einer herausgehobenen Funktion ausgegangen werden:

- Vorsitzende einer Massenorganisation ab Betriebs- oder Behördenebene,
- SED-Parteisekretäre ab Kreisebene,
- Vorsitzende und Sekretäre der Führungsgremien der Parteien ab Kreis- oder Stadtkreisebene,
- Vorsitzende und Sekretäre der Führungsgremien der gesellschaftlichen Organisationen ab Kreis- oder Stadtkreisebene,

Als herausgehobene Funktion ist ferner eine hauptamtliche Lehrtätigkeit an den Bildungseinrichtungen der Parteien oder der Massenorganisationen anzusehen.

ja nein

Wenn ja:

Welche Funktionen, Mandate, Stellungen?

Wo?

Wann?

7. Waren Sie Angehöriger der bewaffneten Organe oder der Betriebskampfgruppen?

ja nein

Wenn ja:

In welcher Funktion?

Bei welcher Einheit?

In welchem Zeitraum?

8. Waren Sie in der ehemaligen DDR B-Beauftragter oder als Kader in die B-Struktur integriert?

ja nein

In welcher Funktion?

Von wann bis wann?

9. Haben Sie eine Parteischule absolviert?

ja nein

Wenn ja:

Welche?

10. Waren Sie vor dem 9. November 1989 in einer staatlichen oder gemeindlichen Dienststelle, in einem Betrieb oder in einer Institution in der DDR oder für eine solche oder eine solche außerhalb der DDR in herausgehobener Funktion tätig?

Als herausgehobene Funktion gelten insbesondere:
- Vorsitzende der Räte der Bezirke und Kreise einschließlich deren erste Stellvertreter,
- Mitglieder der Räte der Bezirke und der Kreise und Stadtbezirke,
- Leiter der Abteilungen der Ministerien und der Räte der Bezirke,
- Leiter der Abteilungen Inneres sowie Kader für Bildung der Räte der Kreise und Stadtbezirke,
- Kombinates-, Instituts- und Betriebsdirektoren,
- Oberbürgermeister und deren erste Stellvertreter,
- leitende Mitarbeiter in Außenhandelsbetrieben,
- Botschaftspersonal und Personal anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen,
- Mitglieder der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen.

ja nein

Wenn ja:

In welchem Betrieb, welcher Dienststelle / Institution?

Welche Tätigkeit?

Wo?

Wann?

Wenn der Raum für Ihre Antworten auf diesem Vordruck nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Hinweis:

Die Bejahung einzelner oder mehrerer Fragen führt nicht notwendig zu einer Ablehnung der Verbeamtung/Einstellung. Die umfassende, wahrheitsgemäße Beantwortung vorstehender Fragen ermöglicht dem Dienstherrn eine sachgerechte Einzelfallentscheidung, auf die jeder Bewerber einen Anspruch hat. Eine unvollständige oder unwahre Beantwortung führt im Regelfall zur Rücknahme der Beamtenernennung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ich erkläre mein Einverständnis mit der Heranziehung und Nutzung etwaiger über mich vorhandener personenbezogener Daten aus den Unterlagen der Zentralen Beweis- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (seinerzeit mit der Erfassung von strafrechtlich relevanten Menschenrechtsverletzungen in der DDR beauftragt), den Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit der DDR zum Zweck der Einsichtnahme durch den Freistaat Sachsen gemäß §§ 19 bis 21 Stasi-Unterlagengesetz (StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272).

Ich bin damit einverstanden, dass meine Personalakten/Kaderakten beigezogen werden.

Ort, Datum Unterschrift ...............................................

Bitte mit Computer oder Schreibmaschine ausfüllen!

Erklärung über die Wohnanschriften seit 1975 zur Vorlage beim Bundesbeauftragten für die personenbezogenen Daten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes

Name

bisher geführter Familienname(n)

Geburtsname

Vorname(n)

Geburtsdatum/

DDR-Personenkennzahl

Wohnanschriften seit 1975, bzw. seit dem 18. Lebensjahr, bis 1989 (auch Nebenwohnungen)
von/bis

PLZ (alt)

Wohnort

Straße/Hausnummer

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