aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (7659)

geschrieben am 30. Mai 2006 01:34:05:

4.2.0.1 Transparenz - Fragebogen Anfang der 90er Jahre

Anlage 1 zum Arbeitsvertrag

Erklärung zur MfS-Tätigkeit

1. In Ergänzung zu den von mir auf dem Personalbogen beantworteten Fragen zu einer früheren Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit oder beim Amt für nationale Sicherheit und zu Funktionen in Parteien oder Massenorganisationen bin ich darüber belehrt worden, daß auch nach den Regelungen des Einigungsvertragsgesetzes ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer

- gegen die Grundsatze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder

- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 des Einigungsvertrages).

2. Ich bin damit einverstanden, daß eine weitere Überprüfung durch die dafür zuständige Dienststelle vorgenommen wird.

3. Ich bin mir bewußt, daß in diesem Zusammenhang die wahrheitswidrige Beantwortung von Fragen oder das Verschweigen von Tatsachen als arglistige Täuschung gewertet wird und den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung auch außerhalb der Probezeit berechtigt.

Ort, Datum Unterschrift