aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (7012)
geschrieben am 25. Februar 2006 02:57:58:
2.4.1 Transparenz – „Einigungsprodukte“ 31.1.2006
Zu den Produkten der Beratung vom 31.1.2006 zählen eine Presseerklärung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (018/2006), einige Zeitungsmeldungen und eine Meldung seitens der Leipziger Universitätsleitung vom 1.2.2006 (Nummer: 2006/038).
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen reicht auf Anfrage zwei Pläne aus.
Auf dem ersten sind drei Grundrißvarianten zu sehen, auf dem zweiten die Übersicht der Bauabschnitte des ehemaligen Staatshochbauamtes, der jetzigen SIB GmbH, d.h. des „Sächsischen Immobilien- und Baumanagement“. Letzteres ist die alte Schablone, wo nur der Egeraat-Entwurf aktuell rot betont wird, also eine Arbeit von maximal einer Stunde eines Mitarbeiters.
Auf den „Einigungsgrundriß“ wird explizit eingegangen.
Wenn dies das Niveau ist, auf dem die Beteiligten ihre Ergebnisse fabrizierten, stellen sich weitere Fragen, zum Beispiel, was die beteiligten Gremien und Personen einschließlich SIB in den letzten Jahren geleistet haben. Schließlich werden es bald wieder zwei Jahre, wo der nunmehr eben vierte Wettbewerb vorbei ist.
Das zwischenzeitliche Aufjauchzen der Prorektorin, Frau Prof. Charlotte Schubert, die die vorletzten Entwürfe von van Egeraat umjubelte (LVZ 23.9.2005): „Ich bin begeistert. So entspricht der Bau einer Universität des 21. Jahrhunderts.“, machten bereits nachdenklich. Nicht einmal die Bereiche des Wissenschaftlichen Kommunismus der Sektion Marxismus-Leninismus der Karl-Marx-Universität Leipzig hätten sich derart zu Entwürfen zu Wort gemeldet, wo die Sonne von Norden scheint und die Leute durch transparentes Glas laufen.
Ohne jetzt noch einmal auf die wissenschaftlichen Anforderungen für die Planungen (dies ist in der Ausarbeitung vom August/September 2005 aus Anlaß des 460. Jahrestages der Weihe der Universitätskirche St. Pauli durch D. Martin Luther nachzulesen, die Herr Wischer freundlicherweise online setzte) einzugehen, muß festgestellt werden, daß für eine „Einigung“ substantielle, sachlich fundierte Modelle hätten vorgelegt werden müssen. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, existierte keine seriöse Entscheidungsgrundlage.