aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (5273)
geschrieben am 14. Mai 2005 11:45:19:
Was wird an der Universität Leipzig noch ausgeblendet?
Die nachfolgende Anlage mußte von allen Mitarbeitern der ehemaligen Karl-Marx-Universität in den Jahren um 1990 unterschrieben werden.
Natürlich hatte kein SED- o.a. Auswahlkader jemals etwas mit der Stasi zu tun. Der Einzige, wenn überhaupt, der je für die DDR-Auslandsspionage an der Karl-Marx-Universität Leipzig gearbeitet haben soll, muß Prof. Porsch gewesen sein.
Und den KGB, andere osteuropäische bzw. assoziierte Geheimdienstkader hat es an der Karl-Marx-Universität vermutlich nie gegeben.
Es waren alle ja nur Opfer, denn z.B. die vielen vorbildlichen Kundschafter und Nachwuchskundschafter, die ihre Kollegen weltweit überzeugen sollten, konnten nicht mehr wie geplant ausschwärmen und wurden ihrer internationalen Karrieren und vermeintlichen Nobelpreise beraubt. Da muß man ja nicht noch extra in der Geschichte nachgraben oder eine Fehlerdiskussion aufmachen. Also schweren Herzens Schwamm drüber und Neues aufgebaut! Die Argumente zum Neubau von 1968 haben sich ja auch in der allerjüngsten Geschichte bestens bewährt.
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Anlage l zum Arbeitsvertrag Erklärung zur MfS-Tätigkeit
1. In Ergänzung zu den von mir auf dem Personalbogen beantworteten Fragen zu einer früheren Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit oder beim Amt für nationale Sicherheit und zu Funktionen in Parteien oder Massenorganisationen bin ich darüber belehrt worden, daß auch nach den Regelungen des Einigungsvertragsgesetzes ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. l Abs. 5 des Einigungsvertrages).
2. Ich bin damit einverstanden, daß eine weitere Überprüfung durch die dafür zuständige Dienststelle vorgenommen wird.
3. Ich bin mir bewußt, daß in diesem Zusammenhang die wahrheitswidrige Beantwortung von Fragen oder das Verschweigen von Tatsachen als arglistige Täuschung gewertet wird und den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung auch außerhalb der Probezeit berechtigt.
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Ort, Datum Unterschrift
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aus dem Forum Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig (5276)
geschrieben am 14. Mai 2005 14:39:26:
Re: Was wird an der Universität Leipzig noch ausgeblendet?
Als Antwort auf: Re: Was wird an der Universität Leipzig noch ausgeblendet? geschrieben von Henrike Dietze am 14. Mai 2005 13:43:18:
Um es noch einmal zu betonen: Es geht nicht darum, irgendjemand etwas Schlechtes zu wollen. Da hat die HVA schon genug Unheil angestiftet.
Es geht in diesem Forum ausschließlich darum zu erörtern, warum gezielt versucht wurde und (noch) wird, daß größte deutsche Kulturverbrechen nach 1945 zuzudeckeln und damit die Zukunftschancen der Universität Leipzig substantiell zu verspielen.
Ein Demokratisierungsprozeß geht nur mit Transparenz, Offenheit und demokratischem Handeln einher.
Und ich denke nicht, daß die HVA-Kader an der Universität etwas von ihren Ausbildungstreffen, den damit verbundenen persönlichen Kontakten, Verpflichtungen, Abhängigkeiten etc. pp. erzählt haben bzw. erzählen konnten.
Für mich ist es eigentlich eine ethische Frage, wenn man nur noch an Posten hängt und Vergangenheit vertuscht, statt sich wissenschaftlicher Tätigkeit und der davon abgeleiteten Verantwortung zu widmen.
PS: Falls jemand noch die erste Fassung der genannten Erklärung hat, wäre es gut, diese mal hier ins Internet zu stellem.